Beschluss: zur Kenntnis genommen

„In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 13.05.2013 und vom 11.06.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

 

Gymnasium Weilheim/ Kesselschaden;
Bekanntgabe der Abwicklung

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreisausschuss nimmt den entstandenen Schaden an einem Heizkessel im Gymnasium Weilheim in Höhe von 25.438 EUR (nach Abzug der bereits erfolgten Versicherungsleistung) zur Kenntnis. Der Zahlung des Schadensausgleichs an die ESB Wärme GmbH wird zugestimmt.“

 

 

 

 

 

 

Trinkwasserverordnung: Vergabe Bestandsuntersuchung/ Grundlagenermittlung

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis:

§  Die aktuelle Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 14.12.2012 verpflichtet Immobilieneigentümer unter bestimmten Voraussetzungen, ihre sanitärtechnischen Installationen hinsichtlich Einhaltung der TrinkwV zu überprüfen.

§  Dies gilt selbstverständlich auch für die landkreiseigenen Gebäude, hier insbesondere für Schulen und Sportanlagen (potentielle Legionellengefahr insbesondere bei Duschanlagen). In den Immobilien der Krankenhaus GmbH, der Wohnbau GmbH sowie im Marie-Ebert-Altenheim wird die TrinkwV nach Auskunft der dortigen Verantwortlichen bereits umgesetzt.

§  Für den Landkreis entsteht als Eigentümer öffentlicher Gebäude im Rahmen seiner Betreiberverantwortung u.a. die Pflicht, bis zum 31.12.2013 eine Erstbeprobung seiner Liegenschaften gemäß TrinkwV durchzuführen. Die Beprobung öffentlicher Gebäude ist anschließend jährlich wiederkehrend durchzuführen.

§  Wird bei den Trinkwasseruntersuchungen festgestellt, dass die Grenzwerte der TinrkwV überschritten werden, hat der Eigentümer der Trinkwasserinstallation gemäß § 16 Abs. 3 TrinkwV geeignete Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen sowie das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass die Bestandserfassung/ Grundlagenermittlung der Schulen und Amtsgebäude an das IB Landgraf vergeben werden soll.

 

Der Kreisausschuss stimmt des Weiteren zu, dass die Verwaltung die für die Probenahme erforderlichen Probenahmestellen installieren lässt und anschließend ein akkreditiertes Trinkwasserlabor mit der Probenahme und –analyse beauftragt.

 

Über das Ergebnis der Bestandserfassung ist dem Kreisausschuss zu berichten.“

 

 

 

 

 

 

Regionales Nahverkehrskonzept;

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung über die Umsetzung des Untersuchungsansatzes "Schülerverkehr"

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, die dem Schülerverkehr betreffenden Aussagen des Regionalen Nahverkehrskonzeptes an die verantwortlichen Stellen (Gemeinden, Schulen, Schulverbände, Behinderteneinrichtungen, Verkehrsunternehmen, etc.) zur Prüfung und Umsetzung weiter zu leiten. „

 

 

 

 

 

Beschlussfassung über die Umsetzung des Untersuchungsansatzes "Tourismus"

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt die Neuerarbeitung eines Fahrplankonzeptes für touristische Zwecke durch die Verwaltung unter maßgeblicher Berücksichtigung des neu geplanten Wanderwegenetzes durch den Tourismusverband Pfaffenwinkel mit einem saisonalen Betrieb jeweils von Mai bis einschließlich Oktober an Sonn- und Feiertagen.“

 

 

 

 

 

Beschlussfassung über die Umsetzung des Untersuchungsansatzes "Pendlerverkehr"

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, dass die im Rahmen des Regionalen Nahverkehrskonzeptes aufgezeigten Handlungsbedürfnisse und möglichen Optimierungsansätze an die verantwortlichen Stellen (Deutsche Bahn AG, DB Netz AG, BEG, Gemeinden, Verkehrsunternehmen, etc.) zur Prüfung und Umsetzung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet werden.“

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung über die Umsetzung des Untersuchungsansatzes "Infrastruktur"

 

Es erging folgender Beschlusss:

 

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, dass die im Rahmen des Regionalen Nahverkehrskonzeptes aufgezeigten Handlungsbedürfnisse und möglichen Optimierungsansätze an die verantwortlichen Stellen (Deutsche Bahn AG, DB Netz AG, BEG, BRB, Stadt Weilheim und Marktgemeinde Peißenberg) zur Prüfung und Umsetzung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet werden.“

 

 

 

 

 

 

 

Vergabe von Reinigungsdienstleistungen -vorgezogen-

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss beschließt nach Durchführung des EU-weiten Vergabeverfahrens nach VOL/A-EG die Reinigungsdienstleistungen für

 

  • Los 1: Realschule Penzberg, Gymnasium Penzberg, Förderschule Penzberg
  • Los 2: Realschule Peißenberg, Förderschule Weilheim, Berufsschule Weilheim
  • Los 3: Glasreinigung an den vorgenannten Schulen

 

wie folgt zu vergeben:

  • Los 1: Fa. dias,
  • Los 2: Fa. dias,
  • Los 3: Fa. Götz,

 

Die Verträge werden mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen.“

 

 

 

Bericht zum Jahresfehlbetrag 2012

 

Der Kreisausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2013

 

 

Der Kreisausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis

 

 

 

Strategie zur weiteren Entwicklung der Krankenhaus GmbH

 

 

Der Kreisausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis

 

 

 

Deponienachsorge der Mülldeponie Eberfing Gantental

 

 

Es erging folgender Beschluss

 

 

„Der Kreisausschuss bestätigt den Beschluss der Sitzung des Kreisausschusses vom 25.06.1979, wonach der Landkreis 25 %  die Stadt Weilheim 75 % der Rekultivierungskosten der Deponie Eberfing zu tragen hat.

 

Der Kreisausschuss ermächtigt den Landrat im Vollzug dieses Beschlusses eine verbindliche Kostenvereinbarung mit der Stadt Weilheim über einen Anteil an den Rekultivierungskosten von maximal 25 % zu schließen.

 

Darüber hinaus wird der Landrat ermächtigt die vertragliche Vereinbarung zur Übernahme der Nachsorgeverpflichtungen für die früheren Landkreisdeponien mit der EVA-GmbH auf die frühere Deponie Eberfing-Gantental zu erweitern.

 

Der Kreisausschuss stimmt unter Vorliegen der abfallrechtlichen und gebührenrechtlichen Voraussetzungen zur Finanzierung der möglichen Folgekosten zu,  Mittel der Gebührenausgleichsrücklage gemäß § 20 Abs. 4 Satz 2 KommHV-K in erforderlichen  Umfang in die  Rekultivierungsrücklage Abfallwirtschaft gemäß § 20 Abs. 4 Satz 3 KommHV-K zu überführen.“

 

 

 

Deponie Erbenschwang; Erwerb einer weiteren Teilfläche von der Rechtlergemeinschaft Ingenried

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt den Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 2059 Gemarkung Ingenried mit einer Größe von ca. 7019 m² von der Rechtlergemeinschaft Ingenried.“

 

 

 

Kreisstraße WM 3 — Vergabe der Deckenbauarbeiten Schwabbruck - Schwabsoien;

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Entsprechend dem Vergabevorschlag des Staatlichen Bauamtes Weilheim sind die Straßenbauarbeiten für die Baumaßnahme „WM 3, Deckenbau Schwabbruck - Schwabsoien an die Firma Strommer Tiefbau GmbH in Schongau, zu vergeben. Das Staatliche Bauamt Weilheim wird beauftragt, mit der Firma Strommer Tiefbau GmbH, Schongau, einen entsprechenden Bauvertrag abzuschließen.“

 

 

 

Kreisstraße WM 3 - Vergabe der Deckenbauarbeiten (mit teilweiser Deckenverstärkung) zwischen Bernbeuren und Burggen

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Entsprechend dem Vergabevorschlag des Staatlichen Bauamtes Weilheim sind die Straßenbauarbeiten für die Baumaßnahme „WM 3, Deckenbau Bernbeuren - Burggen an die Firma Kutter GmbH&Co. KG in Bad Wörishofen, zu vergeben. Das staatliche Bauamt Weilheim wird beauftragt, mit der Firma Kutter GmbH&Co. KG in Bad Wörishofen, einen entsprechenden Bauvertrag abzuschließen.“

 

 

 

Vergabe: Erweiterung Jugendverkehrsschule Peißenberg, hier: Zimmerer- und Ausbauarbeiten -nachgeschoben-

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss beschließt, die Zimmerer- und Ausbauarbeiten für die Erweiterung der Jugendverkehrsschule in Peißenberg zum Angebotspreis an die Fa. Plenk, Ruhpolding, zu vergeben.“