Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Kreistag beschließt den Widerruf der Optionserklärung für den Landkreis Weilheim-Schongau nach § 27 Absatz 22a S. 2 UStG mit Wirkung zum 01.01.2023.

 

Der Landkreis Weilheim-Schongau hat ab dem 01.01.2023 für sämtliche ausgeführte Leistungen den § 2b UStG anzuwenden.

 

Die Landrätin wird zum Vollzug dieses Beschlusses ermächtigt, insbesondere dazu, den erforderlichen Widerruf der Option gegenüber den Finanzbehörden bis spätestens zum 31.12.2022 zu erklären.“