Sitzung: 09.12.2022 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Der Kreistag beschließt den
Widerruf der Optionserklärung für den Landkreis Weilheim-Schongau nach § 27
Absatz 22a S. 2 UStG mit Wirkung zum 01.01.2023.
Der Landkreis
Weilheim-Schongau hat ab dem 01.01.2023 für sämtliche ausgeführte Leistungen
den § 2b UStG anzuwenden.
Die Landrätin wird zum
Vollzug dieses Beschlusses ermächtigt, insbesondere dazu, den erforderlichen
Widerruf der Option gegenüber den Finanzbehörden bis spätestens zum 31.12.2022
zu erklären.“