Sitzung: 19.12.2022 Kreisausschuss
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- Der Kreisausschuss beschließt die Vergütung für die Schulbusunternehmer im sog. freigestellten Schülerverkehr, die einen Vertrag mit dem Landkreis Weilheim-Schongau als Aufgabenträger in der Schülerbeförderung besitzen, zum 01.01.2023 – 31.07.2023 um einen Zuschuss von monatlich 10 % des vertraglich vereinbarten Entgelts im Sinne einer eimaligen Subvention zu erhöhen. Ein Anpassungsverlangen nach einer bestehenden Preisgleitklausel schließt einen Tarifzuschuss aus. Die Schulbusunternehmer, deren Verträge zum Schuljahresbeginn 2022/2023 neu ausgeschrieben wurden, erhalten keinen Tarifzuschuss.
- Die Subvention gilt in dem beschlossenen Zeitraum einheitlich sowohl für Vertragsverhältnisse mit vereinbarten Tagespauschalen als auch mit vereinbarten Kilometerpauschalen.“