Sitzung: 28.10.2022 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
„Aufgrund § 20 Abs. 3 der Satzung zu
Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Landkreis – LKr-BBS) beschließt der
Kreistag, dass spätestens ab dem 13.11.2022 (21. Tag vor der Abstimmung) die
für den Bürgerentscheid auf Landkreisebene am 04.12.2022 Stimmberechtigten vom Landkreis
wie folgt über den Gegenstand des Bürgerentscheids sowie über die vom Kreistag
in der Sitzung am 05.10.2022 mehrheitlich festgelegten und den von den
Vertretern eines Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen unterrichtet werden:
Darstellung des Gegenstands des
Bürgerentscheids sowie der Auffassungen des Kreistags und der Vertreter des
Bürgerbegehrens jeweils im selben Umfang
- in einem spätestens am 11.11.2022 erscheinenden Sonderamtsblatt im Umfang von einer Zeitungsseite, das auch in der jeweils nächstmöglichen Ausgabe im Kreisboten und Gelben Blatt veröffentlicht wird.
- auf der Homepage des Landkreises unter www.weilheim-schongau.de – abrufbar über die Startseite – mit Verlinkung auf die im Internetauftritt der Krankenhaus GmbH sowie auf der Homepage des Aktionsbündnisses Pro Krankenhaus Schongau vorgestellten Informationen.
- Verteilung der im Sonderamtsblatt veröffentlichen Informationen als Hauswurfsendung.
Die entstehenden Druckkosten für die Veröffentlichung des
Sonderamtsblatts und die Kosten der Hauswurfsendung trägt der Landkreis“