Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

„Aufgrund § 20 Abs. 3 der Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Landkreis – LKr-BBS) beschließt der Kreistag, dass spätestens ab dem 13.11.2022 (21. Tag vor der Abstimmung) die für den Bürgerentscheid auf Landkreisebene am 04.12.2022 Stimmberechtigten vom Landkreis wie folgt über den Gegenstand des Bürgerentscheids sowie über die vom Kreistag in der Sitzung am 05.10.2022 mehrheitlich festgelegten und den von den Vertretern eines Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen unterrichtet werden:

 

Darstellung des Gegenstands des Bürgerentscheids sowie der Auffassungen des Kreistags und der Vertreter des Bürgerbegehrens jeweils im selben Umfang

  1. in einem spätestens am 11.11.2022 erscheinenden Sonderamtsblatt im Umfang von einer Zeitungsseite, das auch in der jeweils nächstmöglichen Ausgabe im Kreisboten und Gelben Blatt veröffentlicht wird.
  2. auf der Homepage des Landkreises unter www.weilheim-schongau.de – abrufbar über die Startseite – mit Verlinkung auf die im Internetauftritt der Krankenhaus GmbH sowie auf der Homepage des Aktionsbündnisses Pro Krankenhaus Schongau vorgestellten Informationen.
  3. Verteilung der im Sonderamtsblatt veröffentlichen Informationen als Hauswurfsendung.

 

Die entstehenden Druckkosten für die Veröffentlichung des Sonderamtsblatts und die Kosten der Hauswurfsendung trägt der Landkreis“