Sitzung: 28.10.2022 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
„Der Kreistag beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit
Nachtragshaushaltsplan und allen Bestandteilen und Anlagen:
„Nachtragshaushaltssatzung
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 62 Abs. 1 in
Verbindung mit Art. 55 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO)
erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende
Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan des
Landkreises Weilheim-Schongau wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
verändert
erhöht vermindert und damit der
Gesamtbetrag des Haus-
um um haltsplans
einschl. der Nachträge
gegenüber bisher auf nunmehr
€ € € €
verändert
im Verwaltungshaushalt
die
Einnahmen 9.556.800 452.300 188.077.700 197.182.200
die
Ausgaben 11.590.500 2.486.000 188.077.700 197.182.200
im Vermögenshaushalt
die
Einnahmen 4.923.400 0 41.619.500 46.542.900
die
Ausgaben 6.015.400 1.092.000 41.619.500 46.542.900
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird
nicht verändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt des Landkreises wird nicht verändert.
§ 4
(1)
Der über Kreisumlagen auf die kreisangehörigen
Gemeinden umzulegende nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) wird nicht geändert.
(2)
Die Umlagegrundlagen zur Beschaffung der Kreisumlagen
bleiben unverändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises bleibt unverändert.
§ 6
Diese
Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.“