Sitzung: 28.10.2022 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses die nachfolgende Richtlinie zur Verleihung eines Umweltpreises an Schulklassen und Arbeitsgemeinschaften an Schulen im Landkreis Weilheim-Schongau:
Richtlinie
zur
Verleihung eines Umweltpreises an Schulklassen und Arbeitsgemeinschaften an
Schulen im Landkreis Weilheim-Schongau
1. Zweck
Der Landkreis
Weilheim-Schongau verleiht jährlich einen Anerkennungspreis für besondere
Aktivitäten von Schulklassen oder Arbeitsgemeinschaften an Schulen im Landkreis
Weilheim-Schongau. Durch diesen Preis sollen junge Menschen angeregt werden,
sich tatkräftig für die Belange des Umweltschutzes einzusetzen.
2. Teilnehmer
Teilnehmen
können Klassen und Arbeitsgemeinschaften aller allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen im Landkreis Weilheim-Schongau
Es
werden insgesamt 3 Gruppen gebildet und getrennt bewertet.
Gruppe
1 – Klassenstufe 1 – 4 der allgemeinbildenden Schulen,
Gruppe
2 – Klassenstufe 5 – 9 der allgemeinbildenden Schulen
Gruppe 4 –
Klassenstufe 10 – 13 der
allgemeinbildenden Schulen sowie Klassen der berufsbildenden Schulen.
3. Ausschreibung, Bewertung, Verleihung
a.
Die
Ausschreibung für die Vergabe des Umweltpreises erfolgt bei den Schulen nach
Beginn des jeweiligen Schuljahres bis spätestens 30.Oktober.
b.
Die
Abgabe der Bewertung hat bis 30. April des Folgejahres zu erfolgen
c.
Die
Preisverleihung findet zum Ende des Schuljahres statt.
4. Aufgabe
Bewertet werden
a.
Gestaltete
Projekte des Umweltschutzes, wie z.B. Anlage kleiner Lebensräume (Trocken- und
Feuchtbiotope, Hecken, Knicks, Gehölze, Übernahme von Pflegschaften für solche
Flächen oder bau- und fachgerechte Anbringung von Nistgelegenheiten für Vögel,
Fledermäuse usw.)
b.
Sonstige
Projekte des Umweltschutzes, wie z.B. Beobachtungs- und
Untersuchungsergebnisse, Entwicklung von Ideen und Arbeitshilfen zur
Realisierung von Maßnahmen des Umweltschutzes, Informationsvermittlung an
Schulen und Verbänden sowie der Öffentlichkeit (Ton-, oder Diaserien,
Informationsstände, Vortragsveranstaltungen).
5. Preisumfang
a.
In
jeder Gruppe (siehe 2.) werden jeweils ein erster und ein zweiter Preis
vergeben. Darüber hinaus kann auf Vorschlag des Umweltausschusses in jeder Gruppe
ein Sonderpreis vergeben werden.
b.
Der
Preisumfang bestimmt sich nach der Höhe der durch den Landkreis zur Verfügung
gestellten Mittel.
c.
1.
Preis: 400 € für die Schulklasse
2.
Preis: 200 € für die Schulklasse
3.
Sonderpreis: 100 € für die Schulklasse
6. Umweltausschuss des Landkreises Weilheim-Schongau
a.
Alle
Arbeiten werden durch den Umweltausschuss bewertet. Die Preise werden unter
Ausschluss des Rechtweges nach dem Ergebnis der Bewertung durch den
Umweltausschuss vergeben.
7. Geschäftsführung und Verleihung der vergebenen Preise
a.
Die
Geschäftsführung obliegt dem Sachbereich Z10.1 – Zentrale Angelegenheiten.
Dieser bildet zur Deckung der Kosten für die Preisverleihung und für die
Preisgelder einen eigenen Haushaltsansatz.
b.
Die
Verleihung der Preise wird im Rahmen einer Umweltausschusssitzung vorgenommen.
8.
Inkrafttreten
Diese
Richtlinien treten am 00.00.2022 in Kraft.
Weilheim,
den 00.00.2022
Andrea
Jochner-Weiß
Landrätin“