Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses die nachfolgende Richtlinie zur Verleihung eines Umweltpreises an Schulklassen und Arbeitsgemeinschaften an Schulen im Landkreis Weilheim-Schongau:

 

Richtlinie

zur Verleihung eines Umweltpreises an Schulklassen und Arbeitsgemeinschaften an Schulen im Landkreis Weilheim-Schongau

 

 

1.    Zweck

 

Der Landkreis Weilheim-Schongau verleiht jährlich einen Anerkennungspreis für besondere Aktivitäten von Schulklassen oder Arbeitsgemeinschaften an Schulen im Landkreis Weilheim-Schongau. Durch diesen Preis sollen junge Menschen angeregt werden, sich tatkräftig für die Belange des Umweltschutzes einzusetzen.

 

 

2.    Teilnehmer

 

Teilnehmen können Klassen und Arbeitsgemeinschaften aller allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Landkreis Weilheim-Schongau

Es werden insgesamt 3 Gruppen gebildet und getrennt bewertet.

 

Gruppe 1 – Klassenstufe 1 – 4                        der allgemeinbildenden Schulen,

Gruppe 2 – Klassenstufe 5 – 9                        der allgemeinbildenden Schulen

Gruppe 4 – Klassenstufe 10 – 13                    der allgemeinbildenden Schulen sowie Klassen der berufsbildenden Schulen.

 

 

3.    Ausschreibung, Bewertung, Verleihung

 

a.    Die Ausschreibung für die Vergabe des Umweltpreises erfolgt bei den Schulen nach Beginn des jeweiligen Schuljahres bis spätestens 30.Oktober.

 

b.    Die Abgabe der Bewertung hat bis 30. April des Folgejahres zu erfolgen

 

c.     Die Preisverleihung findet zum Ende des Schuljahres statt.

 

 

4.    Aufgabe

 

Bewertet werden

a.    Gestaltete Projekte des Umweltschutzes, wie z.B. Anlage kleiner Lebensräume (Trocken- und Feuchtbiotope, Hecken, Knicks, Gehölze, Übernahme von Pflegschaften für solche Flächen oder bau- und fachgerechte Anbringung von Nistgelegenheiten für Vögel, Fledermäuse usw.)

 

b.    Sonstige Projekte des Umweltschutzes, wie z.B. Beobachtungs- und Untersuchungsergebnisse, Entwicklung von Ideen und Arbeitshilfen zur Realisierung von Maßnahmen des Umweltschutzes, Informationsvermittlung an Schulen und Verbänden sowie der Öffentlichkeit (Ton-, oder Diaserien, Informationsstände, Vortragsveranstaltungen).

 

 

 

5.    Preisumfang

 

a.    In jeder Gruppe (siehe 2.) werden jeweils ein erster und ein zweiter Preis vergeben. Darüber hinaus kann auf Vorschlag des Umweltausschusses in jeder Gruppe ein Sonderpreis vergeben werden.

 

b.    Der Preisumfang bestimmt sich nach der Höhe der durch den Landkreis zur Verfügung gestellten Mittel.

 

c.     1. Preis:                         400 € für die Schulklasse

2. Preis:                         200 € für die Schulklasse

3. Sonderpreis:              100 € für die Schulklasse

 

 

 

6.    Umweltausschuss des Landkreises Weilheim-Schongau

 

a.    Alle Arbeiten werden durch den Umweltausschuss bewertet. Die Preise werden unter Ausschluss des Rechtweges nach dem Ergebnis der Bewertung durch den Umweltausschuss vergeben.

 

 

 

7.    Geschäftsführung und Verleihung der vergebenen Preise

 

a. Die Geschäftsführung obliegt dem Sachbereich Z10.1 – Zentrale Angelegenheiten. Dieser bildet zur Deckung der Kosten für die Preisverleihung und für die Preisgelder einen eigenen Haushaltsansatz.

 

b. Die Verleihung der Preise wird im Rahmen einer Umweltausschusssitzung vorgenommen.

 

8.    Inkrafttreten

 

Diese Richtlinien treten am 00.00.2022 in Kraft.

 

Weilheim, den 00.00.2022

 

 

Andrea Jochner-Weiß

Landrätin“