Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 des Landkreises Weilheim-Schongau und

des Rechnungsergebnisses entsprechend der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung

2010 des Kreisaltenheims Schongau werden gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

Die im Haushaltsjahr 2010 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben

des Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.

Für das Haushaltsjahr 2010 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO Entlastung erteilt.“