Sitzung: 19.07.2013 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Das
Ergebnis der Jahresrechnung 2010 des Landkreises Weilheim-Schongau und
des
Rechnungsergebnisses entsprechend der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung
2010 des
Kreisaltenheims Schongau werden gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.
Die im
Haushaltsjahr 2010 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
des
Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.
Für das
Haushaltsjahr 2010 wird gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO Entlastung erteilt.“