Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

1.    „Ziel des Landkreises ist der langfristige Erhalt der klinischen Versorgung im Landkreis mit hoher fachlicher Qualität in kommunaler Trägerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau. Um dies sicherstellen zu können, ist es nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen unumgänglich, die klinische Versorgung zu bündeln und an einem Gesundheitscampus zu konzentrieren.

 

2.    Der Kreistag bestätigt deshalb die am 26.11.2021 beschlossene Vorgehensweise.

 

3.    In Vorbereitung auf den Bürgerentscheid am 04.12.2022 ist die Landkreisbevölkerung umfassend über das vorgesehene Vorgehen zur Bündelung der klinischen Versorgung im Landkreis und die Gründe dafür zu informieren.

 

4.    Ein gesondertes Ratsbegehren dazu ist derzeit nicht vorgesehen.“