Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. Nach dem Ergebnis der Kreistagswahl vom 15.03.2020 ist Frau Bettina Buresch, 86956 Schongau, als Listennachfolgerin berufen, sofern sie die Voraussetzungen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) für die Übernahme des Ehrenamtes erfüllt.

Der Kreistag beschließt das Nachrücken von Frau Bettina Buresch, da alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

  1. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass Frau Bettina Buresch mit Wirkung vom 05.10.2022 in den Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau nachgerückt ist und von Frau Landrätin Andrea Jochner-Weiß nach der Eidesformel gemäß Art. 24 Abs. 4 LKrO vereidigt wurde.