Sitzung: 01.08.2022 Kreisausschuss
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- Der Kreisausschuss beschließt die Vergütung für die Schulbusunternehmer im sog. freigestellten Schülerverkehr, die einen Vertrag mit dem Landkreis Weilheim-Schongau als Aufgabenträger in der Schülerbeförderung besitzen, zum 13.09.2022 bis 31.12.2022 um einen Zuschuss von monatlich 10 % des vertraglich vereinbarten Entgelts im Sinne einer eimaligen Subvention zu erhöhen. Ein Anpassungsverlangen nach einer bestehenden Preisgleitklausel schließt einen Tarifzuschuss aus.
- Der Treibstoffkostenausgleich gilt in dem beschlossenen Zeitraum einheitlich sowohl für Vertragsverhältnisse mit vereinbarten Tagespauschalen als auch mit vereinbarten Kilometerpauschalen
- Der Treibstoffkostenausgleich gilt nicht für Verträge, die ab dem
Schuljahr 2022/23 neu abgeschlossen wurden.“