Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Der Kreisausschuss nimmt den Sachvortrag des SG 30 zur Vergütung der Schulbusunternehmer im sog. freigestellten Schülerverkehr zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt die Vergütung für die Schulbusunternehmer im sog. freigestellten Schülerverkehr, die einen Vertrag mit dem Landkreis Weilheim-Schongau als Aufgabenträger in der Schülerbeförderung besitzen, zum 13.09.2022 bis 31.12.2022 um einen Zuschuss von monatlich 10 % des vertraglich vereinbarten Entgelts im Sinne einer eimaligen Subvention zu erhöhen. Ein Anpassungsverlangen nach einer bestehenden Preisgleitklausel schließt einen Tarifzuschuss aus.

 

  1. Der Treibstoffkostenausgleich gilt in dem beschlossenen Zeitraum einheitlich sowohl für Vertragsverhältnisse mit vereinbarten Tagespauschalen als auch mit vereinbarten Kilometerpauschalen

 

  1. Der Treibstoffkostenausgleich gilt nicht für Verträge, die ab dem Schuljahr 2022/23 neu abgeschlossen wurden.“