Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Der Kreisausschuss beschließt die Beratungskapazität der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Weilheim und Schongau für den Bereich der Schuldnerberatung um jeweils eine halbe Vollzeitstelle insgesamt also um eine Vollzeitstelle mit Wirkung ab 01.09.2022 befristet bis 31.12.2024 aufzustocken.

 

  1. Der Kreisausschuss ermächtigt die Verwaltung, eine entsprechend bedarfsgerechte Entgelt-, Qualitäts- und Leistungsvereinbarung mit einer Laufzeit bis 31.12.2024 zu schließen.

 

  1. Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung, die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen zu evaluieren und entsprechend zu berichten.“