Beschluss: zur Kenntnis genommen

  1. Der Kreistag nimmt den Vortrag des Staatlichen Bauamts zur Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Kreisstraßen zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreistag nimmt den Beschluss des Kreisausschusses zur Kenntnis, den empfohlenen Zyklus für die ZEB bei 4-jährlich beizubehalten, d.h. dass die nächste Zustandserfassung im Jahr 2023 erfolgen soll.

 

  1. Der Kreistag nimmt die Empfehlung des Staatlichen Bauamts bzgl. der Maßnahmen und die damit verbundenen Investitionen im Bereich der Kreisstraßen zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreistag beschließt, die vom Staatlichen Bauamt empfohlenen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 und dem anschließenden Finanzplanungszeitraum mit einzuplanen.

 

  1. Die jeweiligen Maßnahmen sind gemäß den Vorgaben der GeschO im Einzelfall durch die Kreisgremien zu beschließen.