Beschluss: zur Kenntnis genommen

In den nichtöffentlichen Sitzungen des Kreistages wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

Kreistag 25.03.2022

 

Beteiligungsangelegenheiten - Auszahlung der im Haushaltsplan 2022 veranschlagten Haushaltsmittel zum Ausgleich der Betriebsdefizite bei den DAWI-Leistungen sowie der im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Investitionszuschüsse an die Krankenhaus GmbH

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

„1. Der Kreistag beschließt die Bewilligung und die Auszahlung des Ausgleichs der laufenden Betriebskosten durch den Landkreis gemäß Wirtschaftsplan 2022 und der Investitionszuschüsse gemäß Einzeldarstellung im Haushaltsentwurf (Unterabschnitte 5101, 5102 und 5181) für die Krankenhaus-GmbH im Rahmen der im Haushaltsplan 2022 hierfür bereitgestellten Mittel. Der Förderempfänger ist im Rahmen der individuellen Förderentscheidung an den Förderzweck ausdrücklich gebunden.

 

2. Der Kreistag beauftragt dazu die Verwaltung im Vollzug der rechtskräftigen Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 Bewilligungsbescheide zugunsten der Krankenhaus-GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, bezüglich der Übernahme der Betriebskostenzuschüsse für die ungedeckten DAWI Leistungen und der Investitionszuschüsse für die Einrichtungen der Krankenhaus GmbH zu erlassen und die in diesen Bescheiden festgesetzten Zuwendungen an die Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau auszuzahlen.“

 

 

 

Kreistag 03.06.2022

 

Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 12 Mio. EUR

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 „1. Der Kreistag nimmt den Sachverhalt zur Aufnahme eines Investitionskredits zur Kenntnis.

 

2. Der Kreistag fasst nachfolgenden Beschluss:

 

2.1. Der Kreistag stimmt der Aufnahme eines Kommunaldarlehens aus der Kreditermächtigung des Kreishaushaltes 2021 in Höhe von 12 Mio. EUR zu.

 

2.2. Die Kreditaufnahme erfolgt bei der BayernLABO zu einem Zinssatz von 2,340 %

bei einer Zinsbindung von 30 Jahren und einer Gesamtlaufzeit des Darlehens von 30 Jahren.

 

2.3. Die Kreiskämmerei wird mit dem Vollzug des Kreditvertrages beauftragt.“