Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Der Kreisausschuss nimmt den Sachvortrag des SG 30 zur Vergütung der Schulbusunternehmer im sog. freigestellten Schülerverkehr zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt die Vergütung für die Schulbusunternehmer im sog. freigestellten Schülerverkehr, die einen Vertrag mit dem Landkreis Weilheim-Schongau als Aufgabenträger in der Schülerbeförderung besitzen, rückwirkend zum 01.03.2022 bis 31.07.2022 um einen Zuschuss von monatlich 10 % des vertraglich vereinbarten Entgelts im Sinne einer einmaligen Subvention zu erhöhen.

 

  1. Die Subvention gilt in dem beschlossenen Zeitraum einheitlich sowohl für Vertragsverhältnisse mit vereinbarten Tagespauschalen als auch mit vereinbarten Kilometerpauschalen.“