Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Nach dem Ergebnis der Kreistagswahl vom 15.03.2020 ist Herr Martin Pape, 82398 Polling, als Listennachfolger berufen, sofern er die Voraussetzungen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) für die Übernahme des Ehrenamtes erfüllt.

Der Kreistag beschließt das Nachrücken des Listennachfolgers, Herrn Martin Pape, da alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

  1. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass Herr Martin Pape mit Wirkung vom 06.05.2020 in den Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau nachgerückt ist und von Frau Landrätin Andrea Jochner-Weiß nach der Eidesformel gemäß Art. 24 Abs. 4 LKrO vereidigt wurde.