Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Kreistag fasst nachfolgenden Beschluss:

 

  1. Die Stammsatzung für das Hallenbad des Landkreises Weilheim-Schongau vom 15.12.1972 wird zum 30.06.2022 aufgehoben.
  2. Die Gebührensatzung für das Hallenbad des Landkreises Weilheim-Schongau vom 15.12.1972 samt späterer Änderungen und Ergänzungen wird mit Ablauf des 30.06.2022 aufgehoben.
  3. Der Kreistag beschließt die von der Verwaltung vorgelegte neue Stammsatzung und die neue Gebührensatzung für das Hallenbad des Landkreises Weilheim-Schongau in der heute vorliegenden Fassung. Die Satzungen treten zum 01.07.2022 in Kraft.
  4. Die Landrätin wird mit der Ausfertigung der neuen Stamm- und Gebührensatzung beauftragt.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zukunft die Benutzungsgebühren für das Hallenbad Weilheim jährlich im Juni zu überprüfen, und den Kreisgremien bei einer Änderung der tatsächlichen Kosten von mehr als 10 % eine Anpassung der Benutzungsgebühren vorzuschlagen.“