Sitzung: 06.05.2022 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Der Kreistag fasst nachfolgenden Beschluss:
- Die Stammsatzung für das Hallenbad des Landkreises Weilheim-Schongau vom 15.12.1972 wird zum 30.06.2022 aufgehoben.
- Die Gebührensatzung für das Hallenbad des Landkreises Weilheim-Schongau vom 15.12.1972 samt späterer Änderungen und Ergänzungen wird mit Ablauf des 30.06.2022 aufgehoben.
- Der Kreistag beschließt die von der Verwaltung vorgelegte neue Stammsatzung und die neue Gebührensatzung für das Hallenbad des Landkreises Weilheim-Schongau in der heute vorliegenden Fassung. Die Satzungen treten zum 01.07.2022 in Kraft.
- Die Landrätin wird mit der Ausfertigung der neuen Stamm- und Gebührensatzung beauftragt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Zukunft die Benutzungsgebühren für das Hallenbad Weilheim jährlich im Juni zu überprüfen, und den Kreisgremien bei einer Änderung der tatsächlichen Kosten von mehr als 10 % eine Anpassung der Benutzungsgebühren vorzuschlagen.“