Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 des Landkreises Weilheim-Schongau.

 

  1. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2020 des Marie-Eberth-Altenheims.