Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

Der Kreistag beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan 2022 für den Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:

 

„Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

des Landkreises Weilheim-Schongau

für das Haushaltsjahr 2022

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022

wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                          188.077.700 €

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                            41.619.500 €

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 12.250.100 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 26.820.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

1)            Gemäß Artikel 18 ff. des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) auf 99.554.600 € festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.

 

2)            Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

a)            Steuerkraftzahlen 2022

Grundsteuer A                                                                           986.955 €

Grundsteuer B                                                                      15.507.117 €

Gewerbesteuer                                                                     61.932.648 €

Einkommensteuerbeteiligung                                               76.683.926 €

Umsatzsteuerbeteiligung                                                      12.056.296 €

b)            80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die

die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-

haltsjahr 2021 Anspruch hatten                                              17.193.418 €

            c)         Summe der Umlagegrundlagen                                           184.360.360 €

 

3)            Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2022 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und wird auf einheitlich 54,0 v.H. festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 23.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Weilheim i. OB, den

 

 

Andrea Jochner-Weiß

         Landrätin“