Sitzung: 25.03.2022 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
Der Kreistag
beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan 2022 für
den Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:
„Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2022
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022
wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit 188.077.700 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit 41.619.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 12.250.100 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 26.820.000 € festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff. des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) auf 99.554.600 € festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2022
Grundsteuer A 986.955 €
Grundsteuer B 15.507.117 €
Gewerbesteuer 61.932.648 €
Einkommensteuerbeteiligung 76.683.926 €
Umsatzsteuerbeteiligung 12.056.296 €
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2021 Anspruch hatten 17.193.418 €
c) Summe der Umlagegrundlagen 184.360.360 €
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2022 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und wird auf einheitlich 54,0 v.H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 23.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Weilheim i. OB, den
Andrea Jochner-Weiß
Landrätin“