Sitzung: 26.11.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Der Kreistag beschließt:
1.
Der
Landkreis bekennt sich als örtlicher Sozial- und Jugendhilfeträger zu seiner
umfassenden sozialen Verantwortung in seinem eigenen Wirkungskreis.
2.
Im
Sinne einer integrierten Sozialplanung steht der Landkreis für die Erarbeitung
kontinuierlicher Fortschreibung und Umsetzung verschiedenster konzeptioneller
Elemente wie z.B. der Jugendhilfeplanung, der Sozialraumanalyse, das
seniorenpolitische Gesamtkonzept, das Integrationskonzept, usw..
3.
Der
Landkreis unterstützt zudem Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung im Rahmen der
beschlossenen Sozialförderrichtlinie und des ausgelobten Sozialpreises.