Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Der Kreistag beschließt:

 

1.    Der Landkreis bekennt sich als örtlicher Sozial- und Jugendhilfeträger zu seiner umfassenden sozialen Verantwortung in seinem eigenen Wirkungskreis.

2.    Im Sinne einer integrierten Sozialplanung steht der Landkreis für die Erarbeitung kontinuierlicher Fortschreibung und Umsetzung verschiedenster konzeptioneller Elemente wie z.B. der Jugendhilfeplanung, der Sozialraumanalyse, das seniorenpolitische Gesamtkonzept, das Integrationskonzept, usw..

3.    Der Landkreis unterstützt zudem Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung im Rahmen der beschlossenen Sozialförderrichtlinie und des ausgelobten Sozialpreises.