Sitzung: 26.11.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Der Kreistag beschließt:
1. Der Kreistag setzt die bewährte Ausrichtung der
Finanzwirtschaft auf der Basis der seit 2013 bestehenden Eckwerteentscheidungen
als Grundlage für solide Kreishaushalte und deren uneingeschränkter
Genehmigungsfähigkeit fort.
2. Der Kreistag bekennt sich zu einer symmetrischen Finanzpolitik
durch eine sachgerechte Beschränkung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts im
Rahmen der gesetzlichen Gestaltbarkeit bei gleichzeitiger angemessener
Fortsetzung der Investitionen im Vermögenshaushalt.
3. Um diesen Zielen in der laufenden Amtsperiode des Kreistages
gerecht zu werden, legt der Kreistag nachfolgende Rahmenbedingungen fest:
3.1. Sämtliche Finanzierungen erfolgen im Kernhaushalt.
3.2. Haushaltsrechtliche Auslagerungen von finanzwirtschaftlichen
Verpflichtungen, insb. der Abschluss von sogenannten Private-Public-Partnership-Verträgen
werden auch künftig nicht eingegangen.
3.3. Von einer Erweiterung der Eckewerteentscheidungen auf den
Verwaltungshaushalt wird wegen der weitgehenden gesetzlichen Bindungswirkungen
der Ausgaben auch künftig Abstand genommen.
3.4. Von den Möglichkeiten der haushaltswirtschaftlichen
Erleichterungen im Rahmen der Corona-Pandemie insb. im Hinblick auf eine
Kreditaufnahme zur teilweisen Finanzierung des Verwaltungshaushalts sollte
grundsätzlich kein Gebrauch gemacht werden.
3.5. Der Hebesatz der Kreisumlage orientiert sich für den Zeitraum bis
2026 soweit irgend vertretbar am unteren Rand der Eckwerteentscheidung als
Zielgröße.
3.6. Ungeachtet weiterer bestehender Investitionsbedürfnisse, ist auch
bis 2026 und darüber hinaus, die Verschuldensobergrenze von 60 % des Volumens
des Verwaltungshaushalts zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit des
Kreishaushalts verbindlich einzuhalten.