Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Der Kreistag beschließt:

 

1.      Der Kreistag setzt die bewährte Ausrichtung der Finanzwirtschaft auf der Basis der seit 2013 bestehenden Eckwerteentscheidungen als Grundlage für solide Kreishaushalte und deren uneingeschränkter Genehmigungsfähigkeit fort.

2.      Der Kreistag bekennt sich zu einer symmetrischen Finanzpolitik durch eine sachgerechte Beschränkung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts im Rahmen der gesetzlichen Gestaltbarkeit bei gleichzeitiger angemessener Fortsetzung der Investitionen im Vermögenshaushalt.

3.      Um diesen Zielen in der laufenden Amtsperiode des Kreistages gerecht zu werden, legt der Kreistag nachfolgende Rahmenbedingungen fest:

3.1.   Sämtliche Finanzierungen erfolgen im Kernhaushalt.

3.2.   Haushaltsrechtliche Auslagerungen von finanzwirtschaftlichen Verpflichtungen, insb. der Abschluss von sogenannten Private-Public-Partnership-Verträgen werden auch künftig nicht eingegangen.

3.3.   Von einer Erweiterung der Eckewerteentscheidungen auf den Verwaltungshaushalt wird wegen der weitgehenden gesetzlichen Bindungswirkungen der Ausgaben auch künftig Abstand genommen.

3.4.   Von den Möglichkeiten der haushaltswirtschaftlichen Erleichterungen im Rahmen der Corona-Pandemie insb. im Hinblick auf eine Kreditaufnahme zur teilweisen Finanzierung des Verwaltungshaushalts sollte grundsätzlich kein Gebrauch gemacht werden.

3.5.   Der Hebesatz der Kreisumlage orientiert sich für den Zeitraum bis 2026 soweit irgend vertretbar am unteren Rand der Eckwerteentscheidung als Zielgröße.

3.6.   Ungeachtet weiterer bestehender Investitionsbedürfnisse, ist auch bis 2026 und darüber hinaus, die Verschuldensobergrenze von 60 % des Volumens des Verwaltungshaushalts zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts verbindlich einzuhalten.