Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Der Kreistag beschließt:

 

1.         Der Kreistag bekennt sich zur Verantwortung des Landkreises für das RADOM Raisting als Denkmal nationaler Bedeutung.

 

2.         Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, stimmt der Kreistag der Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen der RADOM GmbH zu:

 

2.1     Substanzieller Bestandserhalt der historischen Antenne I des Radoms

(Sonderprogramm BKM)

2.2     Optimierung des Energiebedarfs und der Energieversorgung.

2.3     Digitalisierung des Archivguts.

2.4     Weiterführung weiterer Einnahmemöglichkeiten z.B. für Filmkulissen, Influencer und touristische Besucherangebote

2.5     Prüfung der Umsetzbarkeit der erstellten Machbarkeitsstudie.

 

3.       Die Machbarkeitsstudie wird den Kreisgremien vorgestellt. Diese beschließen den Umfang der Umsetzung der erstellten Machbarkeitsstudie und bewilligen die dafür erforderlichen Mittel durch den Landkreis.