Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Der Kreistag beschließt:

 

1.         Der Kreistag bekennt sich im Rahmen der Aufgabenerfüllung des Landkreises zu einer bedarfsgerechten und zeitgemäßen baulichen Infrastruktur.

 

2.         Um diesen Zielen in der laufenden Amtsperiode weiter näher zu kommen, sollen nachfolgende Maßnahmen begonnen/umgesetzt bzw. fortgeführt werden:

2.1      Notwendiger Grunderwerb:

·    für konkrete Projekte; eine Bevorratung von Grundstücken findet grundsätzlich nicht statt

·    Erwerb von Moorflächen

·    Erwerb von Ausgleichsflächen

2.2      Ertüchtigung und Ergänzung der baulichen Infrastruktur der Kreisliegenschaften unter besonderer Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte sowie der Klimaziele und der Barrierefreiheit und eines möglichst geringen Flächenverbrauchs.

2.3      Der Kreistag stimmt der Erstellung eines umfassenden Sanierungsplanes für die Liegenschaften des Landkreises zu.

2.4      Zur Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten und zeitgemäßen Infrastruktur ist weiterhin der erforderliche Bauunterhalt sicherzustellen.

2.5      Der Kreistag nimmt die in den beigefügten Auflistungen genannten Maßnahmen zum Hoch- und Tiefbau zur Kenntnis. Einzelmaßnahmen werden entsprechend der finanziellen und personellen Leistungsfähigkeit des Landkreises sukzessive im Rahmen der Investitionsplanung mit jedem neuen Kreishaushalt zur Beratung vorgelegt.

2.6      Folgende Investitionen sind zu planen und ggf. umzusetzen:

·    Realschule Peißenberg: Sanierung einschließlich Ersatzneubau für die bestehenden Temporärbauten

·    Amtsgebäude: Erarbeitung eines Konzeptes für die Konsolidierung der Standorte Weilheim und Schongau

·    Asylunterkunft Leprosenweg Weilheim: Prüfung eines Ersatzbaues im Auftrag der Regierung von Oberbayern

·    Wohnraum für Personal und Auszubildende, für Klinik- und Verwaltungspersonal

2.7      Von einer Ersatzinvestition für das derzeit vom Landkreis betriebene Hallenbad wird Abstand genommen.

2.8      Der Kreistag nimmt die ersten Schritte der Erarbeitung eines bauwirtschaftlichen Handbuches durch die kommunale Bauverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Auf Anregung wurde zudem mit mehrheitlichem Beschluss folgender Punkt 2.9 aufgenommen.

 

2.9      Für jede ab dem nächsten Jahr einzureichende Kreisstraßenneubaumaßnahme ist die Prüfung eines kreisstraßenbegleitenden Radweges vorgesehen.