Sitzung: 26.11.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Der Kreistag beschließt:
1.
Der Kreistag bekennt sich im
Rahmen der Aufgabenerfüllung des Landkreises zu einer bedarfsgerechten und
zeitgemäßen baulichen Infrastruktur.
2.
Um diesen Zielen in der laufenden
Amtsperiode weiter näher zu kommen, sollen nachfolgende Maßnahmen
begonnen/umgesetzt bzw. fortgeführt werden:
2.1 Notwendiger
Grunderwerb:
· für konkrete Projekte; eine Bevorratung von
Grundstücken findet grundsätzlich nicht statt
· Erwerb von Moorflächen
· Erwerb von Ausgleichsflächen
2.2 Ertüchtigung
und Ergänzung der baulichen Infrastruktur der Kreisliegenschaften unter
besonderer Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte sowie der Klimaziele
und der Barrierefreiheit und eines möglichst geringen Flächenverbrauchs.
2.3
Der Kreistag stimmt der Erstellung
eines umfassenden Sanierungsplanes für die Liegenschaften des Landkreises zu.
2.4 Zur
Aufrechterhaltung einer bedarfsgerechten und zeitgemäßen Infrastruktur ist
weiterhin der erforderliche Bauunterhalt sicherzustellen.
2.5 Der
Kreistag nimmt die in den beigefügten Auflistungen genannten Maßnahmen zum
Hoch- und Tiefbau zur Kenntnis. Einzelmaßnahmen werden entsprechend der
finanziellen und personellen Leistungsfähigkeit des Landkreises sukzessive im
Rahmen der Investitionsplanung mit jedem neuen Kreishaushalt zur Beratung
vorgelegt.
2.6 Folgende
Investitionen sind zu planen und ggf. umzusetzen:
· Realschule Peißenberg: Sanierung
einschließlich Ersatzneubau für die bestehenden Temporärbauten
· Amtsgebäude: Erarbeitung eines Konzeptes für
die Konsolidierung der Standorte Weilheim und Schongau
· Asylunterkunft Leprosenweg Weilheim: Prüfung
eines Ersatzbaues im Auftrag der Regierung von Oberbayern
· Wohnraum für Personal und Auszubildende, für
Klinik- und Verwaltungspersonal
2.7 Von
einer Ersatzinvestition für das derzeit vom Landkreis betriebene Hallenbad wird
Abstand genommen.
2.8 Der
Kreistag nimmt die ersten Schritte der Erarbeitung eines bauwirtschaftlichen
Handbuches durch die kommunale Bauverwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Auf Anregung wurde zudem
mit mehrheitlichem Beschluss
folgender Punkt 2.9 aufgenommen.
2.9 Für jede ab dem nächsten
Jahr einzureichende Kreisstraßenneubaumaßnahme ist die Prüfung eines
kreisstraßenbegleitenden Radweges vorgesehen.