Sitzung: 26.11.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
1.
Als Stifterkommune der Bürgerstiftung Energiewende Oberland
bekennt sich der Landkreis Weilheim-Schongau zu den Zielen bis 2035 die
Energieeffizienz zu steigern und unseren Landkreis vollständig mit erneuerbaren
und möglichst mit regional erzeugten Energien zu versorgen sowie im Rahmen
seines eigenen Wirkungskreises den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen
zu reduzieren. Zu diesem Ziel bekennt sich der Landkreis Weilheim-Schongau
durch die Satzung der Energiewende Oberland vom 03.12.2014 unter § 2 (2).
Nach verschiedenen Wortmeldungen
wurde zu Punkt 2 mehrheitlich
nachfolgender Beschluss gefasst:
2.
Um diesen Zielen in der laufenden
Amtsperiode weiter näher zu kommen, sollen nachfolgende Maßnahmen
begonnen/umgesetzt bzw. fortgeführt werden:
2.1 Fortschreibung
des Aktionsplans und Weiterführung der begonnenen Maßnahmen.
2.2 Fertigstellung
und Umsetzung des Nahverkehrsplanes bis zum 30.06.2022 sowie Hinwirken auf
Landesebene zur Verbesserung des SPNV-Angebotes aller Linien im Landkreis
(Zweigleisiger Ausbau der Strecke Tutzing-Garmisch, Elektrifizierung der
Pfaffenwinkelbahn, Reaktivierung der Fuchstalbahn, mögliche Taktverdichtung auf
der Strecke Tutzing-Kochel).
2.3 Prüfung
eines Beitritts zu einem Verkehrsverbund unter der Voraussetzung der Übernahme
der Umtarifierungskosten durch den Freistaat Bayern.
2.4 Umsetzung
des Alltagsradwegenetzes in den drei Hauptkorridoren unter Hinzuziehung eines
Fachplanungsbüros für Radverkehr
2.5 Initiative
zum Ausbau eines Netzwerkes für nachhaltiges, regionales und innovatives
Wirtschaften unter Berücksichtigung der Grundsätze des Gemeinwohls.
2.6 CO2-Speicher
Moore: Erwerb und Umsetzung von weiteren Renaturierungsmaßnahmen sowie
Weiterentwicklung der Moorstrategie.
2.7 Berücksichtigung
der Klimaziele (siehe 1.) bei den Entscheidungen des Landkreises, insbesondere
2.7.1 bei
der Erarbeitung des bauwirtschaftlichen Handbuches bis spätestens Mitte 2023.
2.7.2 im Beschaffungswesen
unterstützt durch eine Arbeitsgruppe Zusätzlich werden in den Haushalt 2022
hierfür 2 Stellen mit aufgenommen.
Nach diversen Wortmeldungen stellte KR Vogelsgesang einen Antrag zur
Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.
Folgender Punkt 3 wurde einstimmig beschlossen:
3.
In den jährlichen Energiebericht (wie am 22.11.2021 im Kreisausschuss
vorgestellt) ist noch der Bereich Mobilität der Landkreisverwaltung mit
aufzunehmen.