Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

1.         Als Stifterkommune der Bürgerstiftung Energiewende Oberland bekennt sich der Landkreis Weilheim-Schongau zu den Zielen bis 2035 die Energieeffizienz zu steigern und unseren Landkreis vollständig mit erneuerbaren und möglichst mit regional erzeugten Energien zu versorgen sowie im Rahmen seines eigenen Wirkungskreises den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Zu diesem Ziel bekennt sich der Landkreis Weilheim-Schongau durch die Satzung der Energiewende Oberland vom 03.12.2014 unter § 2 (2).

 

Nach verschiedenen Wortmeldungen wurde zu Punkt 2 mehrheitlich nachfolgender Beschluss gefasst:

 

2.         Um diesen Zielen in der laufenden Amtsperiode weiter näher zu kommen, sollen nachfolgende Maßnahmen begonnen/umgesetzt bzw. fortgeführt werden:

2.1      Fortschreibung des Aktionsplans und Weiterführung der begonnenen Maßnahmen.

2.2      Fertigstellung und Umsetzung des Nahverkehrsplanes bis zum 30.06.2022 sowie Hinwirken auf Landesebene zur Verbesserung des SPNV-Angebotes aller Linien im Landkreis (Zweigleisiger Ausbau der Strecke Tutzing-Garmisch, Elektrifizierung der Pfaffenwinkelbahn, Reaktivierung der Fuchstalbahn, mögliche Taktverdichtung auf der Strecke Tutzing-Kochel).

2.3      Prüfung eines Beitritts zu einem Verkehrsverbund unter der Voraussetzung der Übernahme der Umtarifierungskosten durch den Freistaat Bayern.

2.4      Umsetzung des Alltagsradwegenetzes in den drei Hauptkorridoren unter Hinzuziehung eines Fachplanungsbüros für Radverkehr

2.5      Initiative zum Ausbau eines Netzwerkes für nachhaltiges, regionales und innovatives Wirtschaften unter Berücksichtigung der Grundsätze des Gemeinwohls.

2.6      CO2-Speicher Moore: Erwerb und Umsetzung von weiteren Renaturierungsmaßnahmen sowie Weiterentwicklung der Moorstrategie.

2.7      Berücksichtigung der Klimaziele (siehe 1.) bei den Entscheidungen des Landkreises, insbesondere

2.7.1  bei der Erarbeitung des bauwirtschaftlichen Handbuches bis spätestens Mitte 2023.

2.7.2  im Beschaffungswesen unterstützt durch eine Arbeitsgruppe Zusätzlich werden in den Haushalt 2022 hierfür 2 Stellen mit aufgenommen.

 

Nach diversen Wortmeldungen stellte KR Vogelsgesang einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.

 

Folgender Punkt 3 wurde einstimmig beschlossen:

 

 

3.    In den jährlichen Energiebericht (wie am 22.11.2021 im Kreisausschuss vorgestellt) ist noch der Bereich Mobilität der Landkreisverwaltung mit aufzunehmen.