Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 13.05.2013 und vom 15.04.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

Landratsamt Weilheim AG II - Netzersatzanlage -nachgeschoben-

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss stimmt dem Vorschlag des Sachbereiches 11.2 - Gebäudewirtschaft zu, die Arbeiten der Netzersatzanlage im Amtsgebäude II an die Firma Elektro Schöffmann aus Weilheim zu vergeben.“

 

 

 

Mitgliedschaft des Landkreises Weilheim-Schongau beim vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. -vorgezogen-

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Landkreis Weilheim-Schongau tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. als ordentliches Mitglied bei.“

 

 

 

Ausschreibung in der Schülerbeförderung: Vergabeentscheidung

-nachgeschoben-

 

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„1. Für das Los 1 wird der Zuschlag an die Bietergemeinschaft der Firmen Oppenrieder   (Eberfing), Bader (Oberhausen) und Gansneder (Weilheim): Bevollmächtigter Vertreter: Fa. Gansneder GmbH und Co.KG, Holzhofstr.4, 82362 Weilheim erteilt.

 

2. Für das Los 2 wird der Zuschlag an die Bietergemeinschaft der Firmen Oppenrieder (Eberfing), Bader (Oberhausen) und Gansneder (Weilheim): Bevollmächtigter Vertreter: Fa. Gansneder GmbH und Co.KG, Holzhofstr.4, 82362 Weilheim erteilt.

 

3. Für das Los 3 wird der Zuschlag an die Firma  Johann Engelschall, Templhofring 15, 82405 Wessobrunn erteilt.

 

4. Für das Los 4 wird der Zuschlag an die Firma  Johann Engelschall, Templhofring 15, 82405 Wessobrunn erteilt.

 

5. Der Landrat wird ermächtigt, die Verträge nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht (§ 101 a GWB) zu unterschreiben.“

 

Gymnasium Weilheim/ Kesselschaden;

Bekanntgabe der Abwicklung

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss nimmt den entstandenen Schaden an einem Heizkessel im Gymnasium Weilheim in Höhe von 25.438 EUR (nach Abzug der bereits erfolgten Versicherungsleistung) zur Kenntnis. Der Zahlung des Schadensausgleichs an die ESB Wärme GmbH i.H.v. 40.405 EUR wird zugestimmt.“

 

 

 

Trinkwasserverordnung: Vergabe Bestandsuntersuchung/

 Grundlagenermittlung

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis:

§  Die aktuelle Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 14.12.2012 verpflichtet Immobilieneigentümer unter bestimmten Voraussetzungen, ihre sanitärtechnischen Installationen hinsichtlich Einhaltung der TrinkwV zu überprüfen.

§  Dies gilt selbstverständlich auch für die landkreiseigenen Gebäude, hier insbesondere für Schulen und Sportanlagen (potentielle Legionellengefahr insbesondere bei Duschanlagen). In den Immobilien der Krankenhaus GmbH, der Wohnbau GmbH sowie im Marie-Ebert-Altenheim wird die TrinkwV nach Auskunft der dortigen Verantwortlichen bereits umgesetzt.

§  Für den Landkreis entsteht als Eigentümer öffentlicher Gebäude im Rahmen seiner Betreiberverantwortung u.a. die Pflicht, bis zum 31.12.2013 eine Erstbeprobung seiner Liegenschaften gemäß TrinkwV durchzuführen. Die Beprobung öffentlicher Gebäude ist anschließend jährlich wiederkehrend durchzuführen.

§  Wird bei den Trinkwasseruntersuchungen festgestellt, dass die Grenzwerte der TinrkwV überschritten werden, hat der Eigentümer der Trinkwasserinstallation gemäß § 16 Abs. 3 TrinkwV geeignete Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen sowie das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass die Bestandserfassung/ Grundlagenermittlung der Schulen und Amtsgebäude an das IB Landgraf vergeben werden soll.

 

Der Kreisausschuss stimmt des Weiteren zu, dass die Verwaltung die für die Probenahme erforderlichen Probenahmestellen installieren lässt und anschließend ein akkreditiertes Trinkwasserlabor mit der Probenahme und –analyse beauftragt.

 

Über das Ergebnis der Bestandserfassung ist dem Kreisausschuss zu berichten.“

 

 

 

 

 

Regionales Nahverkehrskonzept;

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung über die Umsetzung des Untersuchungsansatzes "Schülerverkehr"

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, die dem Schülerverkehr betreffenden Aussagen des Regionalen Nahverkehrskonzeptes an die verantwortlichen Stellen (Gemeinden, Schulen, Schulverbände, Behinderteneinrichtungen, Verkehrsunternehmen, etc.) zur Prüfung und Umsetzung weiter zu leiten. „

 

 

 

 

 

Beschlussfassung über die Umsetzung des Untersuchungsansatzes "Tourismus"

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt die Neuerarbeitung eines Fahrplankonzeptes für touristische Zwecke durch die Verwaltung unter maßgeblicher Berücksichtigung des neu geplanten Wanderwegenetzes durch den Tourismusverband Pfaffenwinkel mit einem saisonalen Betrieb jeweils von Mai bis einschließlich Oktober an Sonn- und Feiertagen.“

 

 

 

 

 

Beschlussfassung über die Umsetzung des Untersuchungsansatzes "Pendlerverkehr"

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, dass die im Rahmen des Regionalen Nahverkehrskonzeptes aufgezeigten Handlungsbedürfnisse und möglichen Optimierungsansätze an die verantwortlichen Stellen (Deutsche Bahn AG, DB Netz AG, BEG, Gemeinden, Verkehrsunternehmen, etc.) zur Prüfung und Umsetzung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet werden.“

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung über die Umsetzung des Untersuchungsansatzes "Infrastruktur"

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, dass die im Rahmen des Regionalen Nahverkehrskonzeptes aufgezeigten Handlungsbedürfnisse und möglichen Optimierungsansätze an die verantwortlichen Stellen (Deutsche Bahn AG, DB Netz AG, BEG, BRB, Stadt Weilheim und Marktgemeinde Peißenberg) zur Prüfung und Umsetzung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet werden.“