Sitzung: 06.10.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Der Kreistag beschließt den Nachtragshaushalt 2021 und
erlässt folgende Nachtragshaushaltssatzung mit allen Bestandteilen und Anlagen:
„Nachtragshaushaltssatzung
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des Art. 62 Abs. 1 in
Verbindung mit Art. 55 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO)
erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende
Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan des
Landkreises Weilheim-Schongau wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
verändert
erhöht vermindert und damit
der Gesamtbetrag des Haus-
um um haltsplans
einschl. der Nachträge
gegenüber bisher auf nunmehr
€ € € €
verändert
im Verwaltungshaushalt
die
Einnahmen 14.812.100 570.300 176.492.100 190.733.900
die
Ausgaben 17.294.600 3.052.800 176.492.100 190.733.900
im Vermögenshaushalt
die
Einnahmen 10.225.600 0 59.125.800 69.351.400
die
Ausgaben 10.275.600 50.000 59.125.800 69.351.400
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird
nicht verändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt des Landkreises wird nicht verändert.
§ 4
(1)
Der über Kreisumlagen auf die kreisangehörigen
Gemeinden umzulegende nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) wird nicht geändert.
(2)
Die Umlagegrundlagen zur Beschaffung der Kreisumlagen
bleiben unverändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises bleibt unverändert.
§ 6
Diese
Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.“