Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

1.    Der Kreistag nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten zur Kenntnis.

 

2.    Der Kreistag beauftragt die Landkreisverwaltung gemäß der Förderrichtlinie des Freistaats Bayern mit einer umfassenden Ermittlung der Notwendigkeit und des Bedarfs an mobilen Raumluftfiltergeräten unter Beiziehung einer Fachfirma gemäß der Empfehlungen des Umweltbundesamtes. 

 

3.    Der Kreistag beschließt:

 

Die Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten in dem durch die gemäß Nr. 2. ermittelten Gesamtumfang unabhängig von dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Freistaat Bayern bestätigt, dass beim Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht mehr in den Distanzunterricht gewechselt wird.

 

Die Ergebnisse zu 2. sind zeitnah im Kreisausschuss zu behandeln, der mit der Festlegung des weiteren Vorgehens beauftragt wird. Dies schließt ausdrücklich eine nötige Beschaffung von Raumluftfiltergeräten mit einer Gesamtsumme über 1. Mio. EUR ein. Die nötigen mobilen Raumluftfiltergeräte sind möglichst bis 30.10.2021 zu beschaffen.

 

4.    Die Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt darzustellen.

 

5.    Zur Finanzierung der nach Förderung durch den Freistaat beim Landkreis verbleibenden Ausgaben beschließt der Kreistag eine Haushaltssperre für das Haushaltjahr 2021 von 20 % für alle Ausgaben beweglicher Gegenstände des Vermögenshaushalts für die keine vertragliche oder gesetzliche Bindung gegeben ist.

 

6.    Der Landkreis wird bei allen zukünftigen Generalsanierungen und Neubaumaßnahmen den Einbau von stationären RLT-Anlagen anstreben.