Sitzung: 23.07.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
1. Der Kreistag nimmt den Sachvortrag der
Verwaltung zur Beschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten zur Kenntnis.
2. Der Kreistag beauftragt die
Landkreisverwaltung gemäß der Förderrichtlinie des Freistaats Bayern mit einer
umfassenden Ermittlung der Notwendigkeit und des Bedarfs an mobilen
Raumluftfiltergeräten unter Beiziehung einer Fachfirma gemäß der Empfehlungen
des Umweltbundesamtes.
3. Der Kreistag beschließt:
Die Beschaffung von
mobilen Raumluftfiltergeräten in dem durch die gemäß Nr. 2. ermittelten
Gesamtumfang unabhängig von dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Freistaat
Bayern bestätigt, dass beim Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht
mehr in den Distanzunterricht gewechselt wird.
Die Ergebnisse zu 2. sind zeitnah im
Kreisausschuss zu behandeln, der mit der Festlegung des weiteren Vorgehens
beauftragt wird. Dies schließt ausdrücklich eine nötige Beschaffung von
Raumluftfiltergeräten mit einer Gesamtsumme über 1. Mio. EUR ein. Die nötigen
mobilen Raumluftfiltergeräte sind möglichst bis 30.10.2021 zu beschaffen.
4. Die Haushaltsmittel sind im
Nachtragshaushalt darzustellen.
5. Zur Finanzierung der nach Förderung
durch den Freistaat beim Landkreis verbleibenden Ausgaben beschließt der
Kreistag eine Haushaltssperre für das Haushaltjahr 2021 von 20 % für alle
Ausgaben beweglicher Gegenstände des Vermögenshaushalts für die keine
vertragliche oder gesetzliche Bindung gegeben ist.
6. Der Landkreis wird bei allen
zukünftigen Generalsanierungen und Neubaumaßnahmen den Einbau von stationären
RLT-Anlagen anstreben.