Sitzung: 30.04.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
1. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 des Landkreises Weilheim-Schongau.
2. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019 des Marie-Eberth-Altenheims.“