Sitzung: 30.04.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Der Kreistag beschließt zur
Umsetzung eines Alltagsradwegenetzes nachfolgende Festlegungen:
a.
Für die mit
Beschluss des Kreistags vom 25.10.2019 (Az. 10.1/209/2019) festgelegten
Korridore gilt, dass die schnellste und durchgängigste Strecke für Fahrräder
vorzuschlagen ist.
b.
Sind Neubaumaßnahmen
notwendig, übernimmt der Landkreis die Straßenbaulast für diese Radwege.
c.
Die Verteilung
der Finanzierung der Restkosten (Investitionskosten abzüglich Förderung)
richtet sich nach o.a., durch den Kreisausschuss in seiner Sitzung vom
15.03.2021 modifizierte, Tabelle:
Priorität |
Wer |
Finanzierung |
|
Landkreis |
Gemeinde |
||
Erste
Priorität: Umsetzung
Hauptroute Ost-West und 2 x Süd Nord dieses Jahr Planung der Finanzierung mit
Förderung bis Ende dieses Jahr |
|||
Landkreis |
80 |
20 |
|
Zweite Priorität:
Bestandteil
des Konzepts aber außerhalb der Hauptkorridore und außerhalb der
geschlossenen Orte. |
|||
Landkreis |
80 |
20 |
|
Radweg entlang
Kreisstraße aber ohne Abbildung im Konzept |
|||
Gemeinde |
20 |
80 |
d.
Die
kreisangehörigen Städte Märkte, und Gemeinden, unterstützen den Landkreis bei
den Grundstücksverhandlungen.