Sitzung: 12.04.2021 Kreisausschuss
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 des Landkreises Weilheim-Schongau.
2. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die
Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019 des Marie-Eberth-Altenheims.