Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Kreistag das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 für den Landkreis Weilheim-Schongau und des Jahresabschlusses 2019 des Marie-Eberth-Altenheimes mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach Art. 88 Abs. 3 LKrO fest.

 

2. Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Landkreises sowie des Marie-Eberth-Altenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.