Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. Der Kreistag nimmt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Pflegestützpunkt und die Empfehlung des Kreisausschusses, des Sozialausschusses und des Sozialbeirats zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreistag, beschließt die Errichtung eines Pflegestützpunkts nach § 7c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) im Angestelltenmodell.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Namen des Landkreises Weilheim-Schongau gegenüber den Pflegekassen und Krankenkassen das Initiativrecht zur Errichtung eines Pflegestützpunktes nach § 7c Abs. 1a Satz 1 SGB XI auszuüben und mit den Pflegekassen und Krankenkassen unter Einbeziehung des Bezirks Oberbayern als Träger der Hilfe zur Pflege eine Vereinbarung über die Errichtung und Ausgestaltung des Pflegestützpunktes zu treffen. Dabei ist der Rahmenvertrag zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kranken- und Pflegekassen zu berücksichtigen.

 

4.    Zum Betrieb des Pflegestützpunkts im Angestelltenmodell sind im Stellenplan ab dem Haushaltsjahr 2022 Planstellen im Umfang von 2 Vollzeitäquivalenten maximal in Entgeltgruppe S 15 des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst im Sachgebiet 20 – Sozialamt – zu schaffen.