Sitzung: 26.03.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- Der
Kreistag nimmt die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Pflegestützpunkt und die
Empfehlung des Kreisausschusses, des Sozialausschusses und des
Sozialbeirats zur Kenntnis.
- Der
Kreistag, beschließt die Errichtung eines Pflegestützpunkts nach § 7c
Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) im Angestelltenmodell.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Namen des Landkreises Weilheim-Schongau
gegenüber den Pflegekassen und Krankenkassen das Initiativrecht zur Errichtung
eines Pflegestützpunktes nach § 7c Abs. 1a Satz 1 SGB XI auszuüben und mit den
Pflegekassen und Krankenkassen unter Einbeziehung des Bezirks Oberbayern als
Träger der Hilfe zur Pflege eine Vereinbarung über die Errichtung und
Ausgestaltung des Pflegestützpunktes zu treffen. Dabei ist der Rahmenvertrag
zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI
zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kranken- und Pflegekassen zu
berücksichtigen.
4.
Zum
Betrieb des Pflegestützpunkts im Angestelltenmodell sind im Stellenplan ab dem
Haushaltsjahr 2022 Planstellen im Umfang von 2 Vollzeitäquivalenten maximal in
Entgeltgruppe S 15 des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst im
Sachgebiet 20 – Sozialamt – zu schaffen.