Sitzung: 26.03.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Der Kreistag beschließt:
1. Der Kreistag nimmt die von der
Kreisfinanzverwaltung vorgelegten Einzelabwägungen zum Einfluss des zu
beschließenden Kreisumlagehebesatzes auf die finanzielle Mindestausstattung der
kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau
zustimmend zur Kenntnis.
2. Der
Kreistag stellt unter Berücksichtigung des individuellen Sachvortrags durch die
kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden als Ergebnis der Abwägungsentscheidungen
fest, dass
2.1. bei keiner Gemeinde die finanzielle
Mindestausstattung zur Erledigung der eigenen und übertragenen Aufgaben
gefährdet ist,
2.2.
und insbesondere auch freiwillige Leistungen in angemessener Höhe trotz der
Höhe des avisierten Kreisumlagehebesatzes möglich sind.
3.
Der Kreistag berücksichtigt die von der Kreisfinanzverwaltung dargelegten
Einzelvorschläge als Abwägungsentscheidung bei der Festlegung des Hebesatzes
der Kreisumlage.
4.
Der Kreistag stellt auf der Basis der vorstehenden Einzelabwägungsentscheidungen
den Kreisumlagehebesatz einheitlich mit 54 % - Punkten für das Haushaltsjahr
2021 als im Rahmen der Gesamtabwägung angemessen fest.“