Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Kreistag beschließt:

 

1. Der Kreistag nimmt die von der Kreisfinanzverwaltung vorgelegten Einzelabwägungen zum Einfluss des zu beschließenden Kreisumlagehebesatzes auf die finanzielle Mindestausstattung der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau zustimmend zur Kenntnis.

 

2. Der Kreistag stellt unter Berücksichtigung des individuellen Sachvortrags durch die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden als Ergebnis der Abwägungsentscheidungen fest, dass

 

2.1. bei keiner Gemeinde die finanzielle Mindestausstattung zur Erledigung der eigenen und übertragenen Aufgaben gefährdet ist,

2.2. und insbesondere auch freiwillige Leistungen in angemessener Höhe trotz der Höhe des avisierten Kreisumlagehebesatzes möglich sind.

 

3. Der Kreistag berücksichtigt die von der Kreisfinanzverwaltung dargelegten Einzelvorschläge als Abwägungsentscheidung bei der Festlegung des Hebesatzes der Kreisumlage. 

 

4. Der Kreistag stellt auf der Basis der vorstehenden Einzelabwägungsentscheidungen den Kreisumlagehebesatz einheitlich mit 54 % - Punkten für das Haushaltsjahr 2021 als im Rahmen der Gesamtabwägung angemessen fest.“