Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

Der Kreistag fasst nachfolgenden Beschluss:  

 

Der Kreistag beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan 2021 für den Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:

 

„Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

des Landkreises Weilheim-Schongau

für das Haushaltsjahr 2021

 

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                          176.492.100 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                            59.125.800 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 24.129.000 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 34.309.000 € festgesetzt.

 


§ 4

 

1)            Gemäß Artikel 18 ff. des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) auf 90.075.000 € festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.

 

2)            Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

a)            Steuerkraftzahlen 2021

Grundsteuer A                                                                           994.364 €

Grundsteuer B                                                                      14.825.098 €

Gewerbesteuer                                                                     42.481.410 €

Einkommensteuerbeteiligung                                               80.814.271 €

Umsatzsteuerbeteiligung                                                      10.990.779 €

b)            80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die

die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-

haltsjahr 2020 Anspruch hatten                                              16.699.530 €

            c)         Summe der Umlagegrundlagen                                           166.805.452 €

 

3)            Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2021 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und wird auf einheitlich 54,0 v.H. festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 23.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

 

Weilheim i. OB, den

 

 

 

 

Andrea Jochner-Weiß

         Landrätin“