Sitzung: 26.03.2021 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
Der Kreistag fasst
nachfolgenden Beschluss:
Der Kreistag
beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan 2021 für
den Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:
„Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2021
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit 176.492.100 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit 59.125.800 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 24.129.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 34.309.000 € festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff. des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) auf 90.075.000 € festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2021
Grundsteuer A 994.364 €
Grundsteuer B 14.825.098 €
Gewerbesteuer 42.481.410 €
Einkommensteuerbeteiligung 80.814.271 €
Umsatzsteuerbeteiligung 10.990.779 €
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2020 Anspruch hatten 16.699.530 €
c) Summe der Umlagegrundlagen 166.805.452 €
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2021 bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und wird auf einheitlich 54,0 v.H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 23.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
Weilheim i. OB, den
Andrea Jochner-Weiß
Landrätin“